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   OLG Düsseldorf, 10.11.1986 - 8 WF 233/86   

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OLG Düsseldorf, 10.11.1986 - 8 WF 233/86 (https://dejure.org/1986,3609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1986 - 8 WF 233/86 (https://dejure.org/1986,3609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1986 - 8 WF 233/86 (https://dejure.org/1986,3609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes; in Polen lebende Unterhaltsgläubiger.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 17 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehescheidung; Polnische Ehegatten; Scheidungsstatut; Staatsangehörigkeit

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 UF 111/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1986 - 8 WF 233/86
    Das in Polen lebende Kind darf und muß an der gehobenen Lebensstellung des Antragstellers (Vater) teilhaben, was dazu führt, daß dieser ihm einen nach den polnischen Verhältnissen gehobenen Bedarf finanzieren kann und muß (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 587).
  • OLG Celle, 07.05.1990 - 10 WF 100/90

    Unterhaltsansprüche nach Scheidung einer polnischen Ehe; Ermittlung der

    Teilweise wird der Bedarf anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle ermittelt, dieser dann jedoch in einer analogen Anwendung der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33 a EStG auf 2/3 der Tabellensätze (OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 195; …
  • OLG Hamm, 03.01.1989 - 9 WF 456/88
    Ungeachtet der dem Kind grundsätzlich zustehenden Teilhabe an der Lebensstellung seines Vaters in XXX (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 195) ist bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs jedoch zu berücksichtigen, daß XXX in XXX lebt und ihre Bedarfssituation somit auch von den dort herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen geprägt wird.
  • OLG Karlsruhe, 14.05.1987 - 16 UF 69/86
    Die Frage, welche Mittel die Antragsgegnerin in Polen benötigt, um einen Lebensstandard zu finanzieren, für den man in der Bundesrepublik Deutschland 728 DM monatlich benötigt, ist allein die nach dem unterschiedlichen Verbraucherpreisniveau (so ausdrücklich Sturm, Festschrift für Constantinescu S. 733, 741 ff; im Ansatz auch OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 587, 588 f, und FamRZ 1987, 195; OLG Hamburg FamRZ 1986, 813; Henrich, IPRax 1986, 24 zum Kindesunterhalt).
  • OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 18 UF 326/88

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung einer Ehe ; Anzuwendendes

    Daß Ehegatten, von denen einer oder beide mehrere Staatsangehörigkeiten haben, eine Staatsangehörigkeit gemeinsam haben - hier die französische - reicht nicht aus (insofern irrig OLG Düsseldorf FamRZ 87, 195 mit kritischer Anmerkung von Henrich).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 23.09.1986 - ZT 760/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,13499
LG Stuttgart, 23.09.1986 - ZT 760/86 (https://dejure.org/1986,13499)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.1986 - ZT 760/86 (https://dejure.org/1986,13499)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 1986 - ZT 760/86 (https://dejure.org/1986,13499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 195
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